Norm
UWG §1 D4bRechtssatz
Es gehört zum Wesen eines jeden Wettbewerbs, in den fremden Kundenkreis einzudringen, weshalb das Ausspannen von Kunden eines Konkurrenten an sich nicht unzulässig ist. Die Verleitung zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung ist daher nicht schlechthin sittenwidrig sondern nur dann, wenn besondere, die Sittenwidrigkeit begründende Umstände, hinzutreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0079358Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2018