Norm
StPO §285b Abs6Rechtssatz
Zuleitung der Akten an den Gerichtshof zweiter Instanz zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluß auf Erteilung von Weisungen und Bestellung eines Bewährungshelfers nach Zurückziehung der (nicht ausgeführten) Nichtigkeitsbeschwerde mangels Sachentscheidung über dieselbe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0100127Dokumentnummer
JJR_19860514_OGH0002_0120OS00043_8600000_001