RS OGH 1986/5/28 1Ob25/86, 4Ob527/87, 3Ob593/90, 3Ob1622/92, 2Ob72/93, 1Ob503/94, 2Ob74/94, 5Ob201/9

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Veröffentlicht am 28.05.1986
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Norm

ZPO §498 Abs1
ZPO §502 Abs4 Z1 HII
ZPO §503 Abs1 Z3 D

Rechtssatz

Ist die Aktenwidrigkeit des Berufungsgerichtes, das erstinstanzliche Feststellungen wiedergab, zugleich auch ein Verstoß gegen den tragenden Verfahrensgrundsatz des § 498 Abs 1 ZPO, so ist diese Verletzung einer erheblichen Verfahrensvorschrift auch über außerordentliche Revision wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042155

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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