RS OGH 1986/5/28 3Ob123/85

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Veröffentlicht am 28.05.1986
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Norm

ABGB §457
WG §17 D

Rechtssatz

Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, beide Sicherungswechsel auf den vollen Forderungsbetrag auszufüllen und die Wechselklage über den vollen Forderungsbetrag einzubringen, sondern kann ohne weiteres nur aus dem Grundgeschäft den vollen Betrag, aus den beiden Sicherungswechsel hingegen nur einen Teilbetrag einklagen, ohne dadurch irgendwelcher Sicherungsrechte verlustig zu gehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011427

Dokumentnummer

JJR_19860528_OGH0002_0030OB00123_8500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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