Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Tankstellenverträge enthalten regelmäßig Elemente freier Dienstverträge von Bestandverträgen und ähnlichem. Es handelt sich insgesamt gesehen um komplexe, im Gesetz nicht typisierte Vertragsverhältnisse. Konfliktsfälle aus solchen Verträgen sind in erster Linie durch Auslegung gemäß § 914 ABGB zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0017999Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010