RS OGH 1986/6/3 11Os69/86

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Veröffentlicht am 03.06.1986
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Norm

StGB §151

Rechtssatz

Das Wesen des § 151 StGB besteht darin, daß ansonsten straflose Vorbereitungshandlungen im Vorfeld eines Betruges, mit denen ein Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird, aus rechtspolitischen Erwägungen bereits als selbständig strafbare Handlungen pönalisiert sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094781

Dokumentnummer

JJR_19860603_OGH0002_0110OS00069_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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