Norm
ABGB §1151 IARechtssatz
Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist - ebenso wie der Lohnsteuerabzug - für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nicht von konstitutiver Bedeutung; sie kann hierfür bloß ein Indiz sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0021265Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2021