RS OGH 1986/6/3 14Ob79/86, 9ObA129/93, 8ObA252/94, 8ObS2/97w, 8ObA284/97s, 8ObA353/97p, 9ObA88/98a,

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Veröffentlicht am 03.06.1986
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Norm

ABGB §1151 IA

Rechtssatz

Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist - ebenso wie der Lohnsteuerabzug - für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nicht von konstitutiver Bedeutung; sie kann hierfür bloß ein Indiz sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0021265

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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