Norm
ABGB §1323 ARechtssatz
Die Kosten einer Pflegeperson sind ein positiver Schaden und grundsätzlich subjektiv - konkret zu berechnen, sodass dem Geschädigten alle tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen sind, selbst wenn sie durch individuelle Umstände besonders hoch sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0030213Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022