Norm
StPO §3Rechtssatz
Das Gericht ist im Rahmen der ihm gemäß §§ 3, 232 Abs 2, 254, 258 StPO obliegenden Pflichten nicht berechtigt, schon auf Grund einer vorzeitig gewonnen Überzeugung das Beweisverfahren einzuschränken und angebotene, aber nicht durchgeführte Beweise vorgreifend auf ihren Beweiswert zu würdigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096481Dokumentnummer
JJR_19860612_OGH0002_0130OS00071_8600000_001