RS OGH 1986/6/12 13Os71/86, 13Os153/86

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Veröffentlicht am 12.06.1986
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Norm

StPO §3
StPO §232 Abs2
StPO §254
StPO §258

Rechtssatz

Das Gericht ist im Rahmen der ihm gemäß §§ 3, 232 Abs 2, 254, 258 StPO obliegenden Pflichten nicht berechtigt, schon auf Grund einer vorzeitig gewonnen Überzeugung das Beweisverfahren einzuschränken und angebotene, aber nicht durchgeführte Beweise vorgreifend auf ihren Beweiswert zu würdigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096481

Dokumentnummer

JJR_19860612_OGH0002_0130OS00071_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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