Norm
UrhG §17 Abs2Rechtssatz
Die Übertragung von Videofilmen aus einer Hotelzentrale in die einzelnen Zimmer dieses Hotels fällt nicht unter das dem Urheber vorbehaltene Drahtfunkrecht, wohl aber handelt es sich dabei um eine öffentliche Aufführung im Sinne des § 18 UrhG. - "Hotel-Video".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077131Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012