Norm
MRG §2 Abs1 Satz3Rechtssatz
Die Nebenabreden der Einräumung der Befugnis zur gänzlichen Untervermietung und der Weitergabe des Mietobjektes sind nicht ungewöhnlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069531Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.08.2017