RS OGH 1986/6/17 10Os38/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1986
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Norm

StGB §74 Z4
StGB §269 Abs3
StGB §270 Abs1

Rechtssatz

Die Aufsichtstätigkeit und Überwachungstätigkeit eines Strafvollzugsbediensteten (Justizwachebeamten), bei welcher dieser als Organ der Vollzugsbehörde erster Instanz mit Befehlsgewalt und Zwangsgewalt gegenüber den Strafgefangenen ausgestattet ist, stellt im Sinne der Legaldefinition der §§ 74 Z4, 269 Abs 3 StGB ein Organhandeln eines Beamten in der Hoheitsverwaltung des Bundes, somit eine Amtshandlung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091983

Dokumentnummer

JJR_19860617_OGH0002_0100OS00038_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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