Norm
StPO §262 BbRechtssatz
Der Gegenstand einer auf das Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB gerichteten Anklage wird durch die Annahme, daß die Anzahl der Gläubiger größer ist als jene, von der ursprünglich ausgegangen wurde, nicht verändert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0098604Dokumentnummer
JJR_19860624_OGH0002_0100OS00137_8500000_001