Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Für einen Mietrechtsübergang nach § 12 Abs 3 MRG ist es ausreichend, dass der Eigentümer sein lebendes Unternehmen unter Wahrung der Unternehmensidentität veräußert. Wesentlich ist, dass das vom Erwerber betriebene Unternehmen mit dem des Veräußerers identisch ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070075Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018