Norm
KO §41Rechtssatz
Dem Anfechtungsgegner steht für notwendige und nützliche Aufwendungen auf die Masse, zu denen auch die Befriedigung von Pfandrechten gehört, eine ein Zurückbehaltungsrecht begründende Masseforderung zu, die zum Aufrechnen mit dem anfechtungsrechtlichen Anspruch der Konkursmasse berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064646Dokumentnummer
JJR_19860625_OGH0002_0010OB00555_8600000_006