RS OGH 1986/6/25 9Os132/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1986
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Norm

StPO §118
StPO §150

Rechtssatz

Die Wiedergabe eigener - nicht erst aus Anlaß des Verfahrens gemachter - Wahrnehmung ist nicht charakteristisch für die Tätigkeit eines Sachverständigen, sondern typisch für einen (sachverständigen) Zeugen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0097343

Dokumentnummer

JJR_19860625_OGH0002_0090OS00132_8500000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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