Norm
StPO §118Rechtssatz
Die Wiedergabe eigener - nicht erst aus Anlaß des Verfahrens gemachter - Wahrnehmung ist nicht charakteristisch für die Tätigkeit eines Sachverständigen, sondern typisch für einen (sachverständigen) Zeugen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0097343Dokumentnummer
JJR_19860625_OGH0002_0090OS00132_8500000_005