Norm
ABGB §914 IIRechtssatz
Die Bedachtnahme auf die beiderseits bestehende Interessenlage kann wie bei einer teleologischen Reduktion zu einer einschränkenden Auslegung führen, wenn der Wortlaut auch Fälle zu umfassen scheint, die nach der Absicht der Parteien und dem Zweck des Vertrages nicht erfaßt werden sollten. Der Zweck des Vertrages hat über seinen Wortlaut zu triumphieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0017745Dokumentnummer
JJR_19860625_OGH0002_0010OB00611_8600000_001