Norm
FPG §114 Abs1Rechtssatz
Schon aus der Vorsatzdefinition des § 5 Abs 1 StGB geht hervor, dass ein Tatbildirrtum - wozu auch der Irrtum über ein normatives Tatbildmerkmal gehört - den Vorsatz ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0088950Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2022