RS OGH 1986/6/26 12Os77/86

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Veröffentlicht am 26.06.1986
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Norm

StGB §15 B3
StGB §231 Abs1

Rechtssatz

Das Mitsichtragen eines fremden Führerscheins bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr mit einem Personenkraftwagen zu dem Zweck, sich mit diesem Führerschein bei einer Verkehrskontrolle auszuweisen, begründet strafbaren Versuch, wenn der betreffende Fahrzeuglenker tatsächlich entschlossen war, aus Anlaß von Kontrollen vom mitgeführten falschen Führerschein Gebrauch zu machen und solcherart die entsprechende Hemmstufe vor der Tatbegehung schon überwunden hatte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0090259

Dokumentnummer

JJR_19860626_OGH0002_0120OS00077_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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