Norm
StGB §15 B3Rechtssatz
Das Mitsichtragen eines fremden Führerscheins bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr mit einem Personenkraftwagen zu dem Zweck, sich mit diesem Führerschein bei einer Verkehrskontrolle auszuweisen, begründet strafbaren Versuch, wenn der betreffende Fahrzeuglenker tatsächlich entschlossen war, aus Anlaß von Kontrollen vom mitgeführten falschen Führerschein Gebrauch zu machen und solcherart die entsprechende Hemmstufe vor der Tatbegehung schon überwunden hatte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0090259Dokumentnummer
JJR_19860626_OGH0002_0120OS00077_8600000_001