Norm
Rechtssatz
Beim Absehen von der Verhängung einer Zusatzstrafe nach § 40 StGB kommt die Anrechnung einer Vorhaft (§ 38 StGB) oder einer im Ausland verbüßten Strafe (§ 66 StGB) nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer