RS OGH 1986/7/1 14Ob101/86 (14Ob102/86), 3Ob61/88, 3Ob42/89, 7Ob676/90, 3Ob31/91, 2Ob314/98k

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Veröffentlicht am 01.07.1986
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Norm

ABGB §91 C6

Rechtssatz

Lebensgemeinschaft ist nicht nur ein äußerer Zustand; sie setzt auch eine innere Einstellung der Partner voraus, die sich freilich im allgemeinen nur aus den äußeren Anzeichen erschließen lassen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0047069

Dokumentnummer

JJR_19860701_OGH0002_0140OB00101_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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