RS OGH 1986/7/2 9Os102/86, 12Os111/86, 12Os125/86, 10Os165/86, 9Os165/86, 9Os51/87, 11Os80/87, 12Os1

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Veröffentlicht am 02.07.1986
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Norm

StPO §15
StPO §16 A

Rechtssatz

Gegen Beschwerdeentscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz ist - abgesehen von den im Gesetz ausdrücklich (und taxativ) angeführten Ausnahmen - ein Rechtsmittel an den OGH nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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