RS OGH 1986/7/10 8Ob562/86, 4Ob572/88, 5Ob340/98f, 6Ob131/08w, 2Ob210/13s, 5Ob221/17m, 3Ob24/18b, 6O

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Veröffentlicht am 10.07.1986
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Norm

ABGB §1376

Rechtssatz

Um eine Novation annehmen zu können, muss der Wille der Parteien erweislich dahin gehen, dass auf das alte Schuldverhältnis nicht mehr zurückgegriffen werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0032330

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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