Norm
ABGB §1297Rechtssatz
§ 1297 ABGB ist eine an der Lebenserfahrung orientierte Vermutung. Sie führt zu einer vollen Beweislastumkehr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026200Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021