Norm
ABGB §784Rechtssatz
Bei Entscheidung über den Antrag des Noterben auf Inventur und Schätzung des Nachlasses ist nur dessen Eigenschaft als Noterbe zu prüfen, nicht aber, ob die Pflichtteilsforderung, etwa durch Verjährung, erloschen ist. Diese Prüfung bleibt dem Prozess über den Pflichtteilsanspruch vorbehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0013007Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018