RS OGH 1986/7/10 6Ob604/86, 5Ob36/10w, 2Ob11/10x, 3Ob216/18p, 7Ob97/21x

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Veröffentlicht am 10.07.1986
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Norm

ABGB §1462
ABGB §1466
ABGB §1477

Rechtssatz

Die Verweisung auf den Ersitzungstitel beschränkt die Geltung dieser Vorschrift auf die eigentliche Ersitzung, wogegen die uneigentliche Ersitzung die Rechtsmäßigkeit des Besitzes gar nicht voraussetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0034087

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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