RS OGH 1986/7/10 7Ob612/86, 8Ob519/93, 10Ob16/08p, 1Ob177/09z, 6Ob98/09v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1986
beobachten
merken

Norm

AußStrG §235 Abs1

Rechtssatz

Bezüglich jener Umstände, die durch § 235 Abs 1 AußStrG in das Außerstreitverfahren verwiesen sind, scheidet ein Kondiktionsanspruch eines Ehegatten aus.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 612/86
    Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 Ob 612/86
  • 8 Ob 519/93
    Entscheidungstext OGH 13.05.1993 8 Ob 519/93
    hier: die für die Errichtung des der Aufteilung unterliegenden Hauses gemachten Aufwendungen. (T1)
  • 10 Ob 16/08p
    Entscheidungstext OGH 27.05.2008 10 Ob 16/08p
    Auch; Beisatz: Die ersatzlose Aufhebung des § 235 AußStrG aF durch das AußStrG 2003, BGBl I 2003/111, hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Die zu § 235 Abs 1 AußStrG aF ergangene Rechtsprechung ist daher weiterhin zu beachten. (T2); Beisatz: Rechtsgrundlage für die Überweisung sind nunmehr die §§ 40a, 44 und 46 JN. (T3); Beisatz: Hier: Ansprüche auf Benützungsentgelt aus der behaupteten titellosen (Mit-)Benützung der ehemaligen Ehewohnung und auf (anteiligen) Ersatz der für die ehemalige Ehewohnung angefallenen Betriebskosten. (T4)
  • 6 Ob 98/09v
    Entscheidungstext OGH 18.09.2009 6 Ob 98/09v
    Vgl aber; Bem: Hier: Außerhalb der Frist des § 235 AußStrG 1854 geltend gemachte Ansprüche. (T6)
  • 1 Ob 177/09z
    Entscheidungstext OGH 13.10.2009 1 Ob 177/09z
    Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Unzulässigkeit des (streitigen) Rechtswegs für eine auf Bereicherungsrecht gestützte Klage, mit der ein vormaliger Ehegatte als bücherlicher Eigentümer von Wohnungen, die als eheliche Ersparnisse der Aufteilung unterliegen, vom anderen die Bezahlung der Mietzinserträgnisse aus einem Zeitraum nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft begehrt. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0008528

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten