Norm
AHR allgRechtssatz
Den Richtlinien kommt normativer Charakter mit Wirkung auf Nichtrechtsanwälte nicht zu, vielmehr setzt ihre Wirkung im Verhältnis zwischen Anwalt und Partei eine entsprechende Vereinbarung voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0052126Dokumentnummer
JJR_19860713_OGH0002_0070OB01525_8600000_001