Norm
MRG §16 Abs6Rechtssatz
Ein verfehltes Erhöhungsbegehren muß der Mieter nicht weiter beachten; schon gar nicht ist er verpflichtet, der - unrichtigen - Vorschreibung Folge zu leisten, wenn später eine wirksame Erhöhung des der Wertsicherungsvereinbarung zugrunde liegenden Index eintritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069723Dokumentnummer
JJR_19860714_OGH0002_0010OB00592_8600000_001