Norm
ABGB §1152 ARechtssatz
Erbringt der Arbeitnehmer einen nicht geschuldeten Arbeitserfolg im Rahmen des Arbeitsvertrages, wurde der Arbeitserfolg durch das vereinbarte arbeitszeitabhängige Arbeitsentgelt zur Gänze abgegolten. Das Wesen des Zeitlohnes besteht ja gerade darin, daß er nach der Dauer der Arbeit ohne Rücksicht auf den erzielten Arbeitserfolg bemessen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0021362Dokumentnummer
JJR_19860715_OGH0002_0140OB00117_8600000_001