Norm
StPO §321 Abs1 ARechtssatz
Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 321 Abs 1 StPO, wonach die schriftliche Rechtsbelehrung dem Protokoll über die Hauptverhandlung anzuschließen ist, ist, weil ohne Einfluss auf die inhaltliche Richtigkeit der Rechtsbelehrung, nicht mit Nichtigkeit bedroht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0100816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019