RS OGH 1986/7/17 13Os64/86, 14Os23/05x, 15Os127/07a, 15Os160/07d, 11Os29/09p, 14Os156/10p, 14Os28/19

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Veröffentlicht am 17.07.1986
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Norm

StPO §321 Abs1 A
StPO §345 Abs1 Z4
StPO §345 Abs1 Z8

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 321 Abs 1 StPO, wonach die schriftliche Rechtsbelehrung dem Protokoll über die Hauptverhandlung anzuschließen ist, ist, weil ohne Einfluss auf die inhaltliche Richtigkeit der Rechtsbelehrung, nicht mit Nichtigkeit bedroht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0100816

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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