Norm
StGB §19 Abs2Rechtssatz
Das der Feststellung des abschöpfbaren Einkommensteils zugrundezulegende Existenzminimum des Verurteilten ist nicht nur nach § 5 LPfG in der gleichen Fassung zu berechnen (so ÖJZ-LSK 1975/180); es ist vielmehr bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch auf die in Bundesgesetzen und Landesgesetzen für die Gewährung vom Ergänzungszulagen zur Pension oder für die Gewährung von Sozialhilfen normierten Richtsätze Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0090239Dokumentnummer
JJR_19860717_OGH0002_0130OS00062_8600000_001