Norm
JN §104 ARechtssatz
Der Verfahrensgesetzgeber hat für die Beachtlichkeit einer die gesetzliche Zuständigkeitsordnung abändernden Parteienvereinbarung das Erfordernis des urkundlichen Nachweises aufgestellt, um verfahrensaufwendige Beweisaufnahmen im Zuständigkeitsrecht nach Tunlichkeit auszuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0046853Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009