RS OGH 1986/8/28 8Ob571/86, 2Ob105/07s

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Veröffentlicht am 28.08.1986
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Norm

JN §104 A

Rechtssatz

Der Verfahrensgesetzgeber hat für die Beachtlichkeit einer die gesetzliche Zuständigkeitsordnung abändernden Parteienvereinbarung das Erfordernis des urkundlichen Nachweises aufgestellt, um verfahrensaufwendige Beweisaufnahmen im Zuständigkeitsrecht nach Tunlichkeit auszuschließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0046853

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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