RS OGH 1986/9/3 3Ob548/86

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Veröffentlicht am 03.09.1986
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Liegen keine solchen Umstände vor, die einen sicheren Schluß auf die richtige Gefahreneinschätzung durch den Werkbesteller erlauben sondern mußte der Werkunternehmer vielmehr davon ausgehen, daß der Besteller die negativen Auswirkungen der Anweisung in ihrer vollen Tragweite nicht erkannt hatte, entfällt die Warnpflicht nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022191

Dokumentnummer

JJR_19860903_OGH0002_0030OB00548_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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