Norm
ABGB §920Rechtssatz
Der vertragstreue Teil hat ein Wahlrecht, ob er seinen Schaden konkret oder abstrakt berechnet. Ein einheitlicher Schaden kann aber nicht durch Kombination beider Berechnungsmethoden ermittelt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nichterfüllungsschaden, SchadensberechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018398Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2022