RS OGH 1986/9/3 3Ob529/86, 3Ob240/07a, 10Ob25/08m

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Veröffentlicht am 03.09.1986
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Norm

ABGB §1090 IIa

Rechtssatz

Durch einen Abbauvertrag erhält der Vertragspartner des Grundeigentümers für die Dauer des Vertragsverhältnisses die volle Herrschaft über den zum Abbau bestimmten Boden und der Eigentümer hat die Benützung des Bodens zu Zwecken der Gewinnung der vorhandenen Abbauprodukte zu gestatten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020423

Dokumentnummer

JJR_19860903_OGH0002_0030OB00529_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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