Norm
MRG §2 Abs3Rechtssatz
Ein Antrag des Vermieters auf Feststellung, daß ein Anspruch des Untermieters im sinne des § 2 Abs 3 MRG nicht bestehe, hat die im § 37 Abs 1 Z 1 MRG umschriebene "Angelegenheit" zum Inhalt und ist daher unter Ausschluß des Prozeßweges in das Verfahren außer Streitsachen gewiesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069797Dokumentnummer
JJR_19860904_OGH0002_0060OB00622_8600000_001