Norm
MRG §17 Abs2Rechtssatz
Die durch Einzug einer Zwischendecke tatsächlich geschaffenen Räume des Mietgegenstandes dürfen bei der Berechnung der Nutzfläche nach § 17 Abs 2 MRG nicht außer Betracht bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069934Dokumentnummer
JJR_19860909_OGH0002_0050OB00135_8600000_001