RS OGH 1986/9/16 VIZHR151/85

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Norm

ASVG §332 ff C

Rechtssatz

Soweit einem Geschädigten, der in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, von seinem österreichischen Arbeitsgeber nach § 2 des österreichischen Entgeltfortzahlungsgesetzes der Lohn fortgezahlt wird, ist er im Sinne des § 158 c Abs 3 dVVG in der Lage, Ersatz seines Schadens, von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen, da der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist, dem Arbeitgeber des fortgezahlte Entgelt in voller Höhe zu erstatten. Veröff: IPRax 1988,233 (Mummenhoff, 215)

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1986:RS0104089

Dokumentnummer

JJR_19860916_AUSL000_006ZHR00151_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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