RS OGH 1986/9/16 14Ob140/86 (14Ob141/86), 7Ob721/86, 3Ob623/86, 5Ob643/88, 7Ob677/89, 1Ob17/90, 1Ob5

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Norm

ABGB §1295 Ia3a

Rechtssatz

Wenn das schädigende Verhalten in Unterlassungen besteht, genügt ein sehr hoher Grad von Wahrscheinlichkeit des Kausalzusammenhanges zur Zurechnung des schädigenden Ereignisses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022825

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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