Norm
ABGB §542Rechtssatz
Die Verurteilung wegen Testamentsfälschung macht nicht erbunwürdig, wenn der Täter nicht gegen die Intentionen des Erblassers handelte, sondern dessen Willen verwirklichen wollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012272Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021