Norm
KO §30Rechtssatz
Damit ein Kreditvertrag das zur Begründung eines rechtsgeschäftlichen Anspruches auf Sicherstellung oder Befriedigung nötige Erfordernis, daß in ihm schon ein Anspruch auf Verschaffung bestimmter Zessionen vereinbart ist, erfüllt, muß er eine hinreichend bestimmte oder bestimmbare Umschreibung derjenigen Forderungen enthalten, welche Gegenstand der künftigen Abtretung sein sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064438Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008