Norm
KO §30 Abs1 Z1Rechtssatz
Bei einem Zessionskredit liegt ein Zug - um - Zug - Geschäft grundsätzlich nur insoweit vor, als die jeweils zedierten Forderungen jene Kreditsummen deckten, die erst auf Grund dieser Zessionen neu in Anspruch genommen wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064564Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012