RS OGH 1986/9/29 4StR148/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1986
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Norm

StGB §168

Rechtssatz

Der Begriff des Glückspiels setzt einen Einsatz des Spielers voraus. Daran fehlt es bei einer Kettenbriefaktion. Diese erfüllt daher nicht die Voraussetzungen eines Glückspiels.

Veröff: NJW 1987,851 = JR 1987,381

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1986:RS0103912

Dokumentnummer

JJR_19860929_AUSL000_004STR00148_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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