Norm
MRG §2 Abs3Rechtssatz
Der Hauptmietvertrag wird dann zur Untervermietung abgeschlossen, wenn der Hauptmieter den Mietgegenstand (bei Wohnungen) auch nicht teilweise zur Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses oder des Wohnungsbedürfnisses naher Angehöriger oder etwa von Dienstnehmern mietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069654Dokumentnummer
JJR_19860930_OGH0002_0050OB00140_8600000_003