Norm
ABGB §177 BRechtssatz
Eine vorläufige Anordnung über die Zuweisung der elterlichen Rechte und Pflichten verletzt das Kindeswohl, wenn nicht eine zwingende Notwendigkeit zu einer solchen Maßnahme bestand; dies ist auch noch über einen außerordentlichen Revisionsrekurs wahrzunehmen und führt zur ersatzlosen Aufhebung der Beschlüsse der Vorinstanzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0006976Dokumentnummer
JJR_19861001_OGH0002_0010OB00627_8600000_001