Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Kommt es auf Grund der Schadenersatzleistung des Schädigers zufolge bestehender gesetzlicher Vorschriften zum Wegfall gesetzlicher Begünstigungen des Hinterbliebenen (hier: Ausgleichszulage), dann liegt kein Unterhaltsentgang, sondern ein nicht ersetzbarer mittelbarer Schade vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022907Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009