Norm
ABGB §787Rechtssatz
Die Anwachsung der Hälfte der Ehegatteneigentumswohnung ist, soweit der überlebende Ehegatte keinen Übernahmspreis zu zahlen hat, in dessen Erbteil, zumindest aber in dessen Pflichtteil einzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012975Dokumentnummer
JJR_19861014_OGH0002_0050OB00111_8500000_001