Norm
KO §19Rechtssatz
Eine rechtsunwirksame vertragliche Gestaltung der Aufrechnung muß der Masseverwalter nicht anfechten, wenn sie gar keine taugliche Grundlage für die wirksame Aufrechnungserklärung durch die beklagte Partei bieten konnte. Er kann den der Masse zustehenden Zahlungsanspruch einklagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064296Dokumentnummer
JJR_19861015_OGH0002_0030OB00504_8600000_002