Norm
ABGB §1175 KRechtssatz
Der Zusammenschluß mehrere Rechtsanwälte zu einer sogenannten Kanzleigemeinschaft stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. Dabei sind die verschiedenartigsten Gestaltungen möglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
GesBREuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022516Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.03.2018